AUFFAHRUNFALL - SCHULDFRAGE

Der aUFFAHRENDE HAT NICHT IMMER ALLEINE sCHULD

"Wer auf ein Fahrzeug auffährt ist Schuld !"

"Wer auf ein Fahrzeug auffährt ist Schuld !"

Die Aussage stimmt nur bedingt. Nicht immer hat der Auffahrende alleine Schuld.

In dem Fall hatte das Oberlandesgericht in Oldenburg zu entscheiden ob ein abbiegender Autofahrer- der ohne zu blinken eine Vollbremsung macht- eine Mitschuld trifft.

Eine Autofahrer in Oldenburg bremste urplötzlich ab und bog in eine Straße ab- ohne zu blinken. Ein hinter ihm fahrender PKW reagiert zu spät und fuhr auf den vorausfahrenden PKW auf. Folglich entstand ein Auffahrunfall.

 

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass der abbiegende Autofahrer eine Mitschuld trifft.

Durch die "Vollbremsung aus dem Nichts" sowie das nicht blinken teilte das Oberlandesgericht die Schuld auf.

2/3 der Schuldfähigkeit bekam der Fahrer des auffahrenden PKW. Die Restschuld von 1/3 herhielt der abbremsende PKW Fahrer. Laut Aussage des Gerichts hat jeder der im Straßenverkehr teilnehme stets aufmerksam zu sein und vorausschauend zu fahren. Weiterhin treffe aber auch der abbremsende PKW Fahrer ein Mitverschulden. In der Verhandlung stellte sich heraus das der abbremsende Fahrer sich durch einen Überholversuch des Hintermannes provoziert fühlte und gar nicht abbiegen wollte. Durch sein Vorgehen wollte er den überholenden Fahrer maßregeln. Durch das Verhalten sah das Oberlandesgericht erst recht ein Mitverschulden an.