Unfall mit Tieren - Wildschaden-Kaskoschaden

Wildunfall-wie verhalte ich mich?

wer haftet für den schaden?

Ungefähr 10 Prozent aller Unfälle in Deutschland erfolgen in Verbindung mit Tieren. Trotz seltener Personenschäden haben Wildunfälle immer unangenehme Folgen für die Beteiligten.

Wie verhalte ich mich richtig?

Im allgemeinen gilt ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.  Weiterhin sollte der Fahrstil an die herrschenden Sicht- und Fahrbahnverhältnisse angepasst sein. Gerade jetzt im Herbst, während der Morgen-und Abenddämmerung, an Wäldern und Feldern sollte mit besondere Vorsicht gefahren werden.

Öfters lassen sich Unfälle mit einem Tier trotz aller Vorsicht nicht vermeiden. Sollte eine Kollision unvermeidbar sein, ist ein kontrollierter Aufprall besser als das unkontrollierte Ausweichen.

Um Insassen des Fahrzeuges und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden sollten man riskante Ausweichmanöver unter allen Umständen vermeiden. Sofern es noch möglich ist sollte man bei Kontakt mit Tieren abbremsen, Fernlicht ausstellen und hupen.

Unfall- Was jetzt?

Verhalten Sie sich immer so wie sie es bei jedem anderen Unfall tun sollten.

Sichern Sie die Unfallstelle ab und informieren Sie die Polizei. Berühren Sie das verunfallte Wild nicht!           Bei wilden Tieren ist es Sache des zuständigen Förster oder Jäger, sich um das verletzte oder tote Tier zu kümmern.

Um sich bei Schadensansprüchen abzusichern sollten Sie die Unfallstelle fotografieren und bei Wildschäden sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.

Schadenansprüche- Wer zahlt?

Hierbei ist wichtig mit was für einem Tier hatten Sie einen Unfall und welche Art von Versicherung haben Sie. Gehört jemandem das Tier kann es sein das der Tierhalter den Unfall verschuldet hat. Im schlimmsten Fall kann es aber auch sein Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.

 

Wichtig ist das bei Wildunfällen die Haftpflichtversicherung nicht für den entstandenen Schaden eintritt.

Das heißt Schäden die Sie selber erleiden werden von der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Die Haftpflichtversicherung muss nur dann zahlen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere schädigen.

Anders bei Kaskoversicherungen, diese umfassen regelmäßig auch Wildschäden. Hier sind eigene verursachte Schäden am Fahrzeug versichert.

Wichtig dabei ist immer was beinhalteten die abgeschlossene Policen.

 

Neben Unwetterschäden, Glasbruch, Einbruch und Diebstahl deckt die Teilkaskoversicherung auch Haarwildschäden zum Beispiel Wildschwein oder Reh ab.

In den Allgemeinen Bedingungen für Kfz Versicherungen, kurz AKB werden für den Bereich Teilkasko Wildschäden aufgeführt.

 

Achtung: Im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz umfasst die Teilkaskoversicherung nur Haarwild. Das sind zum Beispiel Rehwild, Rotwild, Feldhasen und Schwarzwild. Je nach abgeschlossener Police kann es aber auch mehrere weitere Tierarten umfassen.

 

Bei Unfällen mit Tieren empfiehlt es sich immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.